Weitere Entscheidung unten: OLG Stuttgart, 14.07.2010

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 29.06.2010 - I-4 U 24/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,3447
OLG Hamm, 29.06.2010 - I-4 U 24/10 (https://dejure.org/2010,3447)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29.06.2010 - I-4 U 24/10 (https://dejure.org/2010,3447)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29. Juni 2010 - I-4 U 24/10 (https://dejure.org/2010,3447)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • webshoprecht.de

    Rechtsmissbräuchliche Abmahnung und Forderung einer Vertragsstrafe ohne Verschulden

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsmissbräuchlichkeit einer Abmahnung

  • blogspot.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 8 Abs. 4
    Rechtsmissbräuchlichkeit einer Abmahnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Rechtsmissbräuchliche Abmahnung - Vertragsstrafe auch bei nicht schuldhafter Zuwiderhandlung

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Rechtsmissbräuchliche Abmahnung Vertragsstrafe

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Abbedingung des Verschuldenserfordernisses in Unterlassungserklärung Rechtsmissbrauch

  • ipweblog.de (Kurzinformation)
  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Verwirkung der Vertragsstrafe bei fehlendem Verschulden rechtsmissbräuchlich

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Vertragsstrafe für nicht verschuldete Verstöße rechtsmissbräuchlich?

  • antiquariatsrecht.de (Kurzinformation)

    Erstreckung der Vertragsstrafenregelung in Unterlassungserklärung auf nicht schuldhafte Verstöße ist rechtsmissbräuchlich

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)

    OLG Hamm stoppt erneut Abmahner wegen Rechtsmissbrauch

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Missbräuchliche Abmahnung

Besprechungen u.ä.

  • 123recht.net (Entscheidungsbesprechung)

    Missbräuchliche Abmahnung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2010, 826
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Karlsruhe, 26.05.2011 - 4 U 187/09

    Kapitalanlage: Haftung wegen bedingt vorsätzlicher Schädigung durch den Aufbau

    Auszug aus OLG Hamm, 29.06.2010 - 4 U 24/10
    Gerichtsbekannt sind dem Senat die Verfahren 4 U 181/09 und 4 U 187/09 und 4 U 62/10 sowie zwei Beschwerdeverfahren, denen weitere Abmahnungen der Antragstellerin zugrunde lagen.

    Die Antragstellerin hat beispielsweise selbst im Verfahren 4 U 187/09 eine Vertragsstrafe geltend gemacht, nachdem der beanstandete Internetauftritt geändert wurde, aber auf andere Weise falsch sein sollte.

  • OLG Hamm, 05.01.2010 - 4 U 197/09

    Wettbewerbswidrigkeit des Angebots eines Rückgabe- und eines Widerrufsrechts im

    Auszug aus OLG Hamm, 29.06.2010 - 4 U 24/10
    Der Senat hat die Berufung durch Urteil vom 5. Januar 2010 (4 U 197/09) zurückgewiesen.

    Auch wenn der mögliche Rechtsmissbrauch zunächst weder im erstinstanzlichen Verfahren noch im Berufungsverfahren 4 U 197/09 zum Gegenstand des Rechtsstreits gemacht wurde, kann sich die Antragsgegnerin im laufenden Verfügungsverfahren jetzt immer noch auf einen solchen Rechtsmissbrauch berufen.

  • BGH, 10.06.2009 - I ZR 37/07

    Unrichtige Aufsichtsbehörde

    Auszug aus OLG Hamm, 29.06.2010 - 4 U 24/10
    Der BGH sieht das in der Entscheidung WRP 2010, 100, 102 -Unrichtige Aufsichtsbehörde offenbar anders.
  • OLG Hamm, 17.08.2010 - 4 U 62/10

    Rechtsmissbräuchlichkeit der Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen

    Auszug aus OLG Hamm, 29.06.2010 - 4 U 24/10
    Gerichtsbekannt sind dem Senat die Verfahren 4 U 181/09 und 4 U 187/09 und 4 U 62/10 sowie zwei Beschwerdeverfahren, denen weitere Abmahnungen der Antragstellerin zugrunde lagen.
  • BGH, 17.11.2005 - I ZR 300/02

    MEGASALE

    Auszug aus OLG Hamm, 29.06.2010 - 4 U 24/10
    e) Angesichts dieser für einen Rechtsmissbrauch sprechenden Umstände wäre es Sache der Antragstellerin gewesen, darzutun, dass es ihr dennoch in erster Linie um die Wahrung des lauteren Wettbewerbs gegangen ist (BGH GRUR 2006, 243 -MEGA SALE; Fezer/Büscher, UWG, 2.Auflage, § 8 Rdn. 287).
  • OLG Hamm, 28.04.2009 - 4 U 216/08

    Indizien für Rechtsmissbrauch bei Abmahnungen

    Auszug aus OLG Hamm, 29.06.2010 - 4 U 24/10
    Solch ein Umstand kann ein Missverhältnis zwischen der Zahl der Abmahnungen und dem Umfang des Geschäftsbetriebs ebenso sein wie die Art und Weise der Rechtsverfolgung (vgl. Senat, MMR 2009, 865).
  • OLG Hamm, 17.11.2009 - 4 U 148/09

    Anforderungen an die Feststellung der Rechtsmissbräuchlichkeit des

    Auszug aus OLG Hamm, 29.06.2010 - 4 U 24/10
    Anders ist es auch nicht zu verstehen, dass auch dem Senat und dem damaligen Antragsgegner diese Klausel in einer von der X GmbH vorgeschlagenen Unterwerfungserklärung im Rechtsstreit 4 U 148/09 des Senats nicht aufgefallen und deshalb nicht zum Thema der Erörterungen dazu, ob ein Rechtsmissbrauch vorlag, gemacht worden ist.
  • KG, 30.03.2009 - 24 U 145/08

    Wettbewerbsverstöße einer staatlichen Lotteriegesellschaft: Antragsbefugnis

    Auszug aus OLG Hamm, 29.06.2010 - 4 U 24/10
    Da grundsätzlich von der Zulässigkeit der Geltendmachung des Anspruchs auszugehen ist, ist es an sich Sache der Antragsgegnerin, Tatsachen für das Vorliegen eines Missbrauchs darzulegen und im Falle des Bestreitens Beweis dafür anzubieten (OLG Hamm MD 2007, 381, 382; KG WRP 2010, 129, 134).
  • OLG Hamm, 21.04.2009 - 4 U 181/09

    Klage eines Unternehmens zum Vertrieb von Ersatzteilen für landwirtschaftliche

    Auszug aus OLG Hamm, 29.06.2010 - 4 U 24/10
    Gerichtsbekannt sind dem Senat die Verfahren 4 U 181/09 und 4 U 187/09 und 4 U 62/10 sowie zwei Beschwerdeverfahren, denen weitere Abmahnungen der Antragstellerin zugrunde lagen.
  • OLG Hamm, 09.03.2010 - 4 W 22/10

    Kostenentscheidung nach Erledigung eines einstweiligen Verfügungsverfahrens

    Auszug aus OLG Hamm, 29.06.2010 - 4 U 24/10
    Zu beachten ist in diesem Zusammenhang allerdings auch, dass es insoweit aus der Sicht der Mitbewerberin um Verstöße von eher unterdurchschnittlichem Gewicht geht, die sie nicht besonders beeinträchtigen können (vgl. Beschluss des Senats vom 9. März 2010 -4 W 22/10).
  • OLG Hamm, 28.07.2011 - 4 U 55/11

    Rechtsmissbräuchlichkeit der Verfolgung wettbewerbsrechtlicher

    Durch ein solches Verhalten wird der unzutreffende Eindruck erweckt, Unterwerfung und Kostenerstattung könnten zusammengehören und der Schuldner könne die Gefahr gerichtlicher Inanspruchnahme nur verhindern, wenn er neben der Unterlassungserklärung auch die Abmahnkosten umgehend erstattet (Senat, 4 U 24/10, 4 W 22/10).
  • OLG Hamm, 11.03.2014 - 4 U 127/13

    Wettbewerbswidrigkeit des Anbietens nicht zugelassener Fahrzeugteile

    Die Beklagten weisen zwar zutreffend darauf hin, dass das Fordern eines Vertragsstrafenversprechens auch für nicht schuldhaft begangene Verstöße ein Indiz für rechtsmissbräuchliches Verhalten sein kann (vgl. Senat, Urteil vom 29.06.2010 - I-4 U 24/10 -, BeckRS 2010, 20192; Senat, GRUR-RR 2011, 196).
  • OLG Brandenburg, 19.07.2022 - 6 U 41/21

    Zahlungsanspruch aus einer Vertragsstrafe; Verstoß gegen eine

    Entgegen der Ansicht der Beklagten lässt sich auch daraus, dass das Oberlandesgericht Hamm im Urteil vom 29.06.2010 (I-4 U 24/10 - Anlage B38, Blatt 582 ff. d.A.) sowie das Landgericht Bielefeld im Urteil vom 26.01.2021 (15 O 26/19 - Anlage B28, Blatt 424 ff. d.A.) jeweils angenommen haben, der hiesige Kläger habe in den dortigen Streitfällen zu weit gefasste Unterlassungserklärungen begehrt, nicht auf ein insoweit standardmäßiges bzw. systematisches Vorgehen schließen.
  • LG Bielefeld, 30.11.2011 - 3 O 357/11

    Anforderungen an das Vorliegen einer wettbewerbswidrigen Handlung durch

    Von einem solchen Gebührenerzielungsinteresse ist auszugehen, wenn die konkreten Umstände des Einzelfalls aus Sicht eines wirtschaftlich denkenden Unternehmers deutlich machen, dass der Gläubiger kein nennenswertes wirtschaftliches oder wettbewerbspolitisches Interesse an der Rechtsverfolgung in einem ganz bestimmten Umfang haben kann und deshalb allein oder ganz überwiegend nur ein Gebühreninteresse verfolgt haben muss (vgl. OLG Hamm, Urt. v. 26.06.2010, Az. 4 U 24/10, MMR 2010, 826).

    Auf eine etwaige Beeinträchtigung der Verbraucher kommt es insoweit nicht an (vgl. OLG Hamm, Urt. v. 26.06.2010, Az. 4 U 24/10, MMR 2010, 826).

    (vgl. OLG Hamm, Urt. v. 26.06.2010, Az. 4 U 24/10, MMR 2010, 826).

  • OLG Hamm, 26.07.2011 - 4 U 49/11

    Zu hohe Streitwerte, überhöhte Vertragsstrafen - Rechtsmissbräuchlichkeit einer

    Es wird der falsche Eindruck erweckt, die Unterlassungserklärung und die Kostenerstattung gehörten zusammen und der Schuldner könne die Gefahr gerichtlicher Inanspruchnahme nur dadurch verhindern, dass er neben der Unterlassungserklärung auch die Abmahnkosten umgehend erstattet (vgl. Senat, 4 U 24/10).
  • LG Bochum, 30.01.2013 - 13 O 219/12

    Gebührenerzielungsinteresse als das beherrschende Motiv des Gläubigers bei der

    Allein die Zahl der Abmahntätigkeiten vermag für sich allein noch keinen Missbrauch zu belegen (vgl. OLG Hamm - I-4 U 24/10, Urteil vom 29.06.2010).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 14.07.2010 - 4 U 24/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,2438
OLG Stuttgart, 14.07.2010 - 4 U 24/10 (https://dejure.org/2010,2438)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 14.07.2010 - 4 U 24/10 (https://dejure.org/2010,2438)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 14. Juli 2010 - 4 U 24/10 (https://dejure.org/2010,2438)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    Urheberrechtsschutz eines Mietspiegels

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Urheberrecht - Urheberrechtsschutz für qualifizierten Mietspiegel?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Urheberrechtsschutz für qualifizierten Mietpreisspiegel

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Qualifizierter Mietpreisspiegel urheberrechtlich geschützt

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Verletzung von Urheberrecht durch Veröffentlichen von Mietspiegel im Internet

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Von einer Gemeinde erstellter Mietspiegel genießt Urheberrechtsschutz - Schutzwürdigkeit wird aufgrund ausreichender Schöpfungshöhe erreicht - Zur Urheberrechtsfähigkeit eines qualifizierten Mietspiegels

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Urheberrechtsschutz für Mietspiegel! (IMR 2011, 10)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2010, 369
  • NZM 2010, 720
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (27)

  • BGH, 20.07.2006 - I ZR 185/03

    Bodenrichtwertsammlung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.07.2010 - 4 U 24/10
    Der Bundesgerichtshof habe auch einer Bodenrichtwertsammlung nach §§ 192 ff. BauGB den regelnden Inhalt abgesprochen (BGH NJW-RR 2007, 342 = GRUR 2007, 137), da es sich nur um auf statistischer Erfassung beruhende tatsächliche Angaben zu durchschnittlichen Bodenwerten handele, obwohl den Bodenrichtwerten durchaus auch rechtliche Wirkung zukomme, insbesondere bei der steuerrechtlichen Wertermittlung.

    (aaa) Wie der Bundesgerichtshof in der Entscheidung "Bodenrichtwertsammlung" (BGH NJW-RR 2007, 342) klargestellt hat (a.a.O., Tz. 13), fallen unter den Begriff der "amtlichen Bekanntmachung" nicht alle informatorischen Äußerungen von Behörden an die Allgemeinheit (so noch Schricker-Katzenberger, a.a.O., § 5 Rdnr. 31), sondern nur solche mit regelndem Inhalt.

    Dass ein qualifizierter Mietspiegel keinen regelnden Charakter i. S. der Entscheidung "Bodenrichtwertsammlung" des Bundesgerichtshofs aufweist, zeigt gerade der Vergleich zu den Bodenrichtwertsammlungen, den das Landgericht erst unter II. 6. c) dd) (2) der Entscheidungsgründe (LGU S. 23) im Zusammenhang mit der Bewertung der gesetzlichen Vermutung des § 558d Abs. 3 BGB vornimmt, der aber für § 558a Abs. 3 BGB genauso gezogen werden kann: danach genügt es für die Annahme regelnden Charakters gerade nicht, dass eine Sammlung, die auf einer statistischen Erfassung beruhenden tatsächlichen Angaben enthält, sozusagen "indirekt" rechtliche Wirkungen zeitigt (BGH NJW-RR 2007, 342 Tz. 15).

    (aaa) Entscheidend ist, dass nach ständiger Rechtsprechung (BGH NJW-RR 2007, 342 Tz. 17 - Bodenrichtwertsammlung ; weitere Nachw. auf LGU S. 26 unter aa)) ein besonderes Interesse daran vorliegen muss, das nach Art und Bedeutung der Information gerade darauf gerichtet ist, dass der Nachdruck oder die sonstige Verwertung des die Information vermittelnden Werks für jedermann freigegeben wird, wobei zu berücksichtigen ist, wie die Rechtsordnung bereits auf andere Weise die Zugänglichkeit der Information sicherstellt (BGH GRUR 1999, 923, 926 - Tele-Info-CD ).

  • BGH, 21.04.2010 - XII ZB 128/09

    Rechtsbeschwerde: Prüfung der Zulassung der Berufung durch das

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.07.2010 - 4 U 24/10
    Hat das erstinstanzliche Gericht nicht über die Zulassung der Berufung nach § 511 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 4 ZPO entschieden, weil es von einer die Berufungssumme erreichenden Beschwer ausging, so hat das Berufungsgericht die Zulassungsentscheidung nachzuholen, wenn es die Berufungssumme nicht für erreicht hält (BGH NJW 2008, 218 Tz. 12; BGH WuM 2008, 614 Tz. 5; BGH FamRZ 2010, 964 Tz. 16 ff.).

    aa) Der Zulassungsgrund der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung greift nicht ein, da eine Rechtsprechung zum Urheberschutz von Mietspiegeln, von welcher der Senat abweichen könnte, nicht ersichtlich ist (dazu etwa BGH, Beschl. v. 21.04.2010, XII ZB 128/09 Tz. 15).

    Die Frage, ob qualifizierte Mietspiegel unter § 5 Abs. 1 oder Abs. 2 UrhG fallen, ist keine von grundsätzlicher Bedeutung i. S. v. § 511 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 (§ 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1) ZPO, denn eine solche ist nicht anzunehmen, wenn die entscheidungserheblichen Rechtsfragen durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bereits hinreichend geklärt sind (BGH, Beschl. v. 21.04.2010, XII ZB 128/09 Tz. 9), und dies ist hier durch die vom Bundesgerichtshof in der Entscheidung "Bodenrichtwertsammlung", welche nach dem o. G. einen strukturell vergleichbaren Fall betraf, gemachten Ausführungen der Fall.

  • BVerfG, 07.07.1971 - 1 BvR 765/66

    Schulbuchprivileg

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.07.2010 - 4 U 24/10
    Insbesondere zwingen auch verfassungsrechtliche Erwägungen nicht zu einer anderen Bewertung: Es trifft zwar zu, dass wegen Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG dem Urheber die vermögenswerten Ergebnisse seiner Leistung grundsätzlich zugeordnet bleiben müssen (BVerfGE 31, 229, 240 f.).

    Voraussetzung ist aber, dass es sich überhaupt um eine schöpferische Leistung im Sinne eines geschützten Werks handelt (BVerfGE 31, 229, Leitsatz 2).

  • KG, 11.07.2000 - 5 U 3777/99

    Urheberschutz; Lehrmaterial; Lernsoftware; Wissenschaftliche Darstellung;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.07.2010 - 4 U 24/10
    Das gilt etwa für das übliche tabellarische Koordinatenschema in Spalten und Reihen mit dazugehörigen Eintragungen an den Schnittpunkten oder generell für die Zusammenfassung diverser Informationen in Tabellenform nach herkömmlichem Muster (KG GRUR-RR 2002, 91, 92 - Memokartei ; OLG Hamm GRUR 1980, 287, 288 - Prüfungsformular; Dreier/Schulze, a.a.O., § 2 Rdnr. 235 mit zahlr. Nachw.; Fromm/Nordemann, a.a.O., § 2 Rdnr. 226).

    Vielmehr handelt es sich um - damit nicht schutzfähige (KG GRUR-RR 2002, 91, 92) - allgemein übliche Gestaltungselemente.

  • BGH, 11.04.2002 - I ZR 231/99

    "Technische Lieferbedingungen"; Urheberrechtliche Schutzfähigkeit eines

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.07.2010 - 4 U 24/10
    Dies enthebt den Senat allerdings nicht der Überprüfung, ob ein Werk mit der notwendigen Schöpfungshöhe vorliegt, denn die Frage, ob einem Werk die für einen Urheberrechtsschutz notwendigen Eigenschaften zukommen, insbesondere, ob es sich um eine persönliche geistige Schöpfung i. S. v. § 2 Abs. 2 UrhG handelt, stellt eine Rechtsfrage dar (BGH GRUR 2002, 958, 959 - Technische Lieferbedingungen ).

    (b) Da aber nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung eine klare Konzeption der Gliederung und eine insgesamt gut verständliche und einleuchtende Darstellung des Stoffs ausreichen kann oder es auch genügt, wenn das jeweilige Material in besonders verständlicher Form dargeboten und durch Beispiele anschaulich erläutert wird, um die für Gebrauchstexte zu fordernde Schöpfungshöhe zu begründen (BGH GRUR 2002, 958, 960 - Technisches Regelwerk ; BGH GRUR 1987, 166, 167 - AOK-Merkblatt ), ist hier mit dem Landgericht anzunehmen, dass die Mietspiegelbroschüre als Schriftwerk nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 UrhG die notwendige Schöpfungshöhe erreicht.

  • BGH, 26.04.1990 - I ZR 79/88

    DIN-Normen gemeinfrei, wenn sie als technische Baubestimmungen bauaufsichtlich

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.07.2010 - 4 U 24/10
    Dies sei aber nicht zwingende Folge, sondern setze wie die Entscheidung "DIN-Normen" des BGH (GRUR 1990, 1003) zeige voraus, dass auf das Werk als verbindliche Regelung Bezug genommen werde.

    Maßgeblich ist hierfür insbesondere, dass es sich dabei um konkrete Verweisungen in amtlichen Verlautbarungen handelte, durch welche unmittelbar unbestimmte Rechtbegriffe (in BGH GRUR 1990, 1003 - DIN-Normen - die unbestimmten Rechtsbegriffe "allgemein anerkannte Regeln der Baukunst (und Technik)") konkretisiert wurden (LGU S. 24 unter II. 6. c) dd) (4) der Entscheidungsgründe).

  • BGH, 10.10.1991 - I ZR 147/89

    Bedienungsanweisung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.07.2010 - 4 U 24/10
    (2) Bei deren Beantwortung ist das Landgericht von zutreffenden, der höchstrichterlichen Rechtsprechung entsprechenden Grundsätzen ausgegangen (LGU S. 11), allerdings ohne in Bezug auf die Textteile ausdrücklich darauf abzuheben, dass bei Schriftgut, das Gebrauchszwecken dient, für die Annahme eines Schriftwerkes i. S. v. § 2 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 UrhG grundsätzlich ein deutliches Überragen des Alltäglichen, des Handwerklichen, der mechanisch-technischen Aneinanderreihung des Materials erforderlich ist (BGH GRUR 1993, 34, 36 - Bedienungsanweisung ; BGH GRUR 1986, 739 - Anwaltsschriftsatz ; siehe auch BGH GRUR 1984, 659, 661 - Ausschreibungsunterlagen : erforderlich sei eine durchschnittliches Ingenieursschaffen deutlich überragende individuelle Eigenart des Werks; aus der neueren obergerichtlichen Rechtsprechung etwa OLG München GRUR 2008, 337 - Presserechtliches Warnschreiben - zu einem Anwaltsschriftsatz und OLG Düsseldorf ZUM 2003, 496, 498 f.: die kurze Vorstellung und Beschreibung zweier neuer Softwareprodukte in einem in einer Fachzeitschrift erschienenen Artikel als Gebrauchstext sei nur bei deutlichem, erheblichem Überragen der Durchschnittsgestaltung schutzfähig).

    Die bei Darstellungen wissenschaftlicher und technischer Art i. S. v. § 2 Abs. 1 Nr. 7 UrhG bestehenden geringeren Anforderungen an die Schutzfähigkeit gelten für solche (Schrift-)Werke nicht (BGH GRUR 1993, 34, 36 - Bedienungsanweisung ; vgl. auch Dreier/Schulze, UrhG, 3. Aufl., § 2 Rdnr. 225).

  • LG Stuttgart, 12.01.2010 - 17 O 387/09

    Urheberrecht - Urheberrechtsschutz für qualifizierten Mietspiegel?

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.07.2010 - 4 U 24/10
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 17. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart vom 12. Januar 2010 (17 O 387/09) wird.

    unter Aufhebung des Urteils des Landgerichts Stuttgart vom 12. Januar 2010 - 17 O 387/09 - wird festgestellt, dass der Kläger durch Anfertigung von Kopien des seit 01.08.2008 gültigen Mietspiegels für die Stadt H. keinen urheberrechtlichen Ansprüchen der Beklagten ausgesetzt ist.

  • BGH, 12.12.2007 - VIII ZR 11/07

    Formelle Anforderungen an ein Mieterhöhungsverlangen: Zur Frage der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.07.2010 - 4 U 24/10
    Zudem geht die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 2008, 573, NZM 2009, 395 und 429; Urteil vom 30.9.2009, VIII ZR 276/08, BeckRS 86043) ersichtlich davon aus, dass ein Mietspiegel nicht unbedingt "allgemein zugänglich" sein muss, was er aber bei gemeinfreier Verbreitungsmöglichkeit i.d.R. wäre.
  • BGH, 11.03.2009 - VIII ZR 74/08

    Mieterhöhungsverlangen und Pflicht zur Beifügung eines Mietspiegels

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.07.2010 - 4 U 24/10
    Zudem geht die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 2008, 573, NZM 2009, 395 und 429; Urteil vom 30.9.2009, VIII ZR 276/08, BeckRS 86043) ersichtlich davon aus, dass ein Mietspiegel nicht unbedingt "allgemein zugänglich" sein muss, was er aber bei gemeinfreier Verbreitungsmöglichkeit i.d.R. wäre.
  • BGH, 06.05.1999 - I ZR 199/96

    Tele-Info-CD

  • BGH, 28.09.2006 - I ZR 261/03

    Sächsischer Ausschreibungsdienst

  • BVerfG, 26.01.2005 - 1 BvR 1571/02

    Zur Auslegung der Schöpfungshöhe

  • BGH, 30.09.2009 - VIII ZR 276/08

    Notwendigkeit der Beifügung eines Mietspiegels für die ordnungsgemäße Begründung

  • BGH, 06.07.2006 - I ZR 175/03

    Vergaberichtlinien

  • BGH, 27.02.1981 - I ZR 20/79

    Fragensammlung

  • BGH, 09.10.1986 - I ZR 145/84

    AOK-Merkblatt

  • BGH, 30.06.1983 - I ZR 129/81

    VOB/C

  • OLG Hamm, 06.12.1979 - 4 U 228/79

    Prüfungsformular

  • BGH, 14.11.2007 - VIII ZR 340/06

    Tierhaltung in Mietwohnung

  • BGH, 17.04.1986 - I ZR 213/83

    Anwaltschriftsatz

  • OLG München, 16.10.2007 - 29 W 2325/07

    Zitate von Anwaltsschriftsätzen

  • BGH, 29.03.1984 - I ZR 32/82

    Ausschreibungsunterlagen

  • BVerfG, 29.07.1998 - 1 BvR 1143/90

    Keine Verletzung von GG Art 14 Abs 1 S 1 durch den Ausschluss des

  • BGH, 03.06.2008 - VIII ZB 101/07

    Verwerfung der Berufung bei Nichterreichen der Wertgrenze

  • OLG Düsseldorf, 25.06.2002 - 20 U 144/01

    Urheberrechtlicher Schutz journalistischer Artikel in einer Computerzeitschrift

  • BGH, 16.12.2010 - I ZR 149/10

    BGH entscheidet zur Zulässigkeit von Glücksspielwerbung

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